Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.06.2016

Die Bundesregierung plant gesetzliche Maßnahmen, um für mehr Transparenz bei Geschäftsbeziehungen mit Steueroasen und Briefkastenfirmen zu sorgen. Ein Vertreter der Bundesregierung erklärte in der Sitzung des Finanzausschusses am 01.06.2016, Voraussetzung sei zunächst eine Zustimmung der Länderfinanzminister. Dann könnte bis zum Herbst dieses Jahres ein Gesetzentwurf fertiggestellt werden, der vom Bundestag bis zum Sommer des nächsten Jahres verabschiedet werden könnte.

Auf Fragen der Fraktionen erklärte der Vertreter der Regierung, derzeit würden im Finanzministerium und von den Ländern eine Reihe von Maßnahmen als Konsequenz aus den Veröffentlichungen von Medien über eine Vielzahl von sog. Briefkastenfirmen in Panama geprüft. Dazu gehöre eine Erweiterung von Mitteilungspflichten von Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu „Domizilgesellschaften“ haben, wie Briefkastenfirmen auch genannt werden. Kreditinstituten könnten neue Auskunftspflichten hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zu Domizilgesellschaften auferlegt werden. Geprüft werde unter anderem auch eine Aufhebung des Paragrafen 30 a der Abgabenordnung (Schutz von Bankkunden).