Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.06.2016
Auf Fragen der Fraktionen erklärte der Vertreter der Regierung, derzeit würden im Finanzministerium und von den Ländern eine Reihe von Maßnahmen als Konsequenz aus den Veröffentlichungen von Medien über eine Vielzahl von sog. Briefkastenfirmen in Panama geprüft. Dazu gehöre eine Erweiterung von Mitteilungspflichten von Steuerpflichtigen, die Geschäftsbeziehungen zu „Domizilgesellschaften“ haben, wie Briefkastenfirmen auch genannt werden. Kreditinstituten könnten neue Auskunftspflichten hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zu Domizilgesellschaften auferlegt werden. Geprüft werde unter anderem auch eine Aufhebung des Paragrafen 30 a der Abgabenordnung (Schutz von Bankkunden).