Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.11.2016

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.11.2016 einen Vorstoß der Fraktion Die Linke abgelehnt, Steuererleichterungen in einem bestimmten Bereich der Landwirtschaft einzuführen. Der von der Fraktion eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (18/9034) wurde von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt. Nur die Linksfraktion stimmte dafür. In dem Gesetzentwurf ging es um die Voraussetzungen, unter denen Sonderfahrzeuge, die in der Land- und Forstwirtschaft verwendet werden, von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.