DAV, Pressemitteilung vom 02.06.2016

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sprach sich anlässlich des Deutschen Anwaltstages für eine angemessene Erhöhung der gesetzlich geregelten Anwaltsvergütung aus. Maßstab sollte die jährliche Entwicklung der Tariflöhne sein.

„In vielen Wirtschaftsbereichen erfolgt die Anpassung von Preisen und Vergütungen in unmittelbarer Abhängigkeit zur Marktlage“, sagt der DAV-Präsident, Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Aber auch gesetzliche Vergütungssysteme bräuchten eine regelmäßige Anpassung, so Schellenberg weiter. Der DAV fordert daher den Gesetzgeber auf, die nächste angemessene Erhöhung konkret in Angriff zu nehmen.

Sinnvoll sei eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen beim Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und einer moderaten Anpassung der Gebührentabellen sowie der Rahmengebühren. „Die Größenordnung sollte sich an der jährlichen Entwicklung der Tariflöhne von derzeit etwa durchschnittlich 2,4 Prozent pro Jahr orientieren“, fordert Schellenberg. Eine entsprechende Änderung des Gebührenrechts bis zum Sommer 2018 sei angemessen. Die Anwaltschaft sollte nicht wieder neun, zehn oder noch mehr Jahre auf die nächste Anpassung warten müssen.

Die Gerichtsgebühren dürfen nicht steigen

Zugleich appellierte der DAV an den Gesetzgeber, die Gerichtsgebühren auf dem derzeitigen Stand zu belassen: „Bei den Gerichtsgebühren ist eine Obergrenze erreicht, deren Überschreitung den Zugang zum Recht für große Teile der Gesellschaft nicht mehr offenhält“, sagt Schellenberg. Indiz hierfür seien die in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesunkenen Eingangszahlen bei den Gerichten aller Instanzen.

Nicht noch einmal könne eine notwendige und angemessene Erhöhung der Anwaltskosten auch zu einer Erhöhung der Gerichtskosten führen. „Diese beiden Fragen haben nichts miteinander zu tun“, sagte Schellenberg.