BFH zur Erbschaftsteuer: Freibetrag bei einem zivilrechtlich als verstorben geltenden Elternteil
BFH, Pressemitteilung Nr. 41/24 vom 14.11.2024 zum Urteil II R 13/22 vom 31.07.2024 Verzichtet ein Kind (z. B. der Sohn) zivilrechtlich wirksam gegenüber einem Elternteil (z. B. dem Vater) auf seinen gesetzlichen Erbteil, dann hat dieser Verzicht für die Erbschaftsteuer nicht zur Folge, dass beim Versterben des Elternteils (d. h. des Vaters) die Enkel des Erblassers den Freibetrag in Höhe von 400.000 Euro erhalten. Vielmehr erhält der Enkel nur ei